KOMPASS | Ausgabe 1/2026
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Kreditrating verstehen, Chancen gestalten

Uwe Stengert1 im Interview mit Fabian Schück2, Volksbank Mittelhessen

In den derzeit anspruchsvollen Zeiten für Unternehmen sind Zinsen, Berichtspflichten und Anforderungen durch Banken ein wichtiges Thema. Das Kreditrating steht im Fokus auch vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen. Dazu kommt, dass der Zugang zu Krediten derzeit gerade für den Mittelstand anspruchsvoller wird.3 Für Steuerberater bedeutet das: Sie werden zunehmend zu Übersetzern und Bindeglied zwischen Unternehmer und Bank. Im Gespräch mit dem Regionalleiter Mittelstandkunden der Volksbank Mittelhessen, Herrn Fabian Schück, wird deutlich, worauf es bei der Kreditwürdigkeit ankommt – von der Kapitaldienstfähigkeit über Planungsrechnungen bis hin zu ESG-Kriterien. Der folgende Leitartikel zeigt im ersten Teil, welche Unterlagen entscheidend sind, wo typische Schwachstellen liegen und welche Rolle Steuerberater bei einem erfolgreichen Ratingprozess spielen. Schließlich werden im zweiten und dritten Teil konkrete Beratungsansätze gegeben.

I. Interview mit Herrn Schück

Uwe Stengert: Herr Schück, welche Hauptkriterien bestimmen aktuell die Kreditwürdigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen?

Fabian Schück: Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Rating und Kapitaldienstfähigkeit (KDF). Bewertet wird sowohl die aktuelle wirtschaftliche Lage als auch die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Grundlage bilden BWA, Summen- und Saldenlisten, Jahresabschlüsse bzw. EÜR sowie Liquiditäts- und Planungsrechnungen. Besonderes Augenmerk liegt auf plausiblen Planzahlen – sie müssen die realistische Fortführung des Geschäftsmodells zeigen. Die KDF4-Berechnung bezieht stets die Gruppe verbundener Kunden ein; Quersubventionierungen sind transparent darzustellen. Auf Wunsch stellen wir Kunden auch ein Planungsformular zur Verfügung.

… und welche Angaben im Jahresabschluss und in der BWA sind für ein gutes Rating ausschlaggebend?

FB: Bei den Zahlen (quantitative Faktoren) zählen vor allem: Liquiditätskennziffern (Kontoführung, Überziehungsquote, Limitauslastung des Kontokorrentkontos, Kreditorenziel), Eigen- und Fremdkapitalquoten, Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Qualität der Planungsrechnung nach MaRisk Novelle5 2023 und den EBA6-Guidelines.

Sie haben gerade die quantitativen Faktoren des Ratings erläutert. Was zeichnet ein gutes Rating qualitativ aus?

FB: Dazu gehören verschiedene Aspekte. Die Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind Grundvoraussetzung. Bewertet werden zudem: die Entwicklung seit dem letzten Abschluss, Qualität von Rechnungswesen und Controlling, Vermögenslage und Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells, Markt- und Konkurrenzsituation, Einhaltung von Absprachen, Nachfolgeregelung, Investitionsverhalten und Haftungsverhältnisse, nicht zuletzt auch die Kapitaldienstfähigkeit. Von Bedeutung sind zunehmend die Nachhaltigkeit, also ESG7-Aspekte, und die Einhaltung der Kreditvergabestandards.

Welche typischen Schwachstellen verschlechtern erfahrungsgemäß das Rating?

FB: Negativ wirken sich aus: schwache Liquiditätsentwicklung, ungesundes Bilanzwachstum, geringe Eigenkapitalquote, Überschuldung sowie verspätete oder unvollständige Einreichung von Unterlagen.

Zwischenfrage: Was verstehen Sie unter ungesundem Bilanzwachstum?

Ungesundes Bilanzwachstum liegt vor, wenn die Bilanzsumme überproportional steigt, ohne dass die Ertragslage und die Eigenkapitalquote entsprechend zunehmen.

Haben Sie dazu ein Beispiel?

FB: Ja, natürlich: Ein Handwerksbetrieb steigert seine Bilanzsumme von 1,0 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro (+ 40 %), weil er neue Fahrzeuge, Werkzeuge und Vorräte anschafft. Gleichzeitig bleibt der Jahresüberschuss bei 50.000 Euro, und das Eigenkapital wächst nicht mit. Ergebnis: Eigenkapitalquote sinkt von 25 % auf 18 %. Die Bank bewertet das als ungesundes Wachstum, da die Substanz (Eigenkapital) im Verhältnis zur Bilanzsumme abnimmt und die Verschuldung zunimmt, ohne dass die Ertragslage verbessert wird. Ein weiteres Beispiel: Das Rating reagiert negativ, wenn steigende Umsätze nicht zu einem entsprechenden Liquiditätszufluss führen, sondern in höheren Lagerbeständen oder Forderungen gebunden bleiben. Steigende Umsätze sollten sich in einem stärkeren Cashflow und einer soliden Eigenkapitalentwicklung widerspiegeln.

Sie haben Bedeutung von Planungsrechnungen für das Rating hervorgehoben. Was ist wichtig?

FB: Planung ist sehr wichtig. Sie sollte mindestens das laufende sowie das Folgejahr umfassen, aktuell also 2025 und 2026. Wichtig für die Bank ist eine integrierte Planung, also Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung. Bei kleineren Kreditobligen kann eine GuV-Vorausschau ausreichen. Eine Planung verbessert das Rating nicht automatisch, doch ihr Fehlen führt zu Abzügen – wer nicht plant, wird von der Bank hochgerechnet, meist mit Abschlägen.

Herr Schück, Sie sind Nachhaltigkeitsbeauftragter für Firmenkunden Ihrer Bank. Welche ESG-Kriterien werden berücksichtigt – und welche Nachweise gelten als ausreichend?

FB: Nachhaltigkeitsrisiken aus Umwelt-, Sozial- und Governance-Bereichen können sich direkt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Der ESG-Risikoscore wird stufenweise einbezogen; allein ausschlaggebend ist er derzeit nicht. Praxisgerechte Nachweise sind u. a.: Geschäfts- bzw. Lagebericht, Nachhaltigkeitsstrategie oder freiwilliger ESG-Bericht nach dem für KMU vereinfachten VSME8-Standard. Der Umfang hängt bei uns vom Risikovolumen und der Unternehmensgröße ab. Es gibt dazu einen ESG-Fragebogen der Volks- und Raiffeisenbanken, den auch Kunden erhalten.

Gibt es noch weitere Unterlagen zusätzlich zu Jahresabschluss und BWA für das vollständige Rating?

FB: Gefordert werden regelmäßig Steuerunterlagen, Vermögensübersichten, Objekt- und Sicherheitenunterlagen und, wie bereits angesprochen, detaillierte Planungsrechnungen. Im Einzelfall wird auch um Belege zur Plausibilisierung einzelner Bilanzpositionen gebeten.

Gibt es branchenspezifische Unterschiede bei den Anforderungen an KMU?

FB: Im Grundsatz nicht. Maßgeblich sind Rechtsform, Größe und Gesamtkredithöhe, weniger die Branche. Entscheidend ist die wirtschaftliche Transparenz.

Welche Bedeutung hat das Fertigstellungsdatum des Jahresabschlusses für das Rating?

FB: Eine zeitnahe Fertigstellung ist wesentlich. Je später die Zahlen vorliegen, desto stärker wirkt sich dies negativ auf das Rating aus. Ohne aktuelle Daten muss die Bank schätzen – mit meist nachteiligen Folgen für den Kunden. Beispiel: Ein Jahresabschluss 2023 gilt bis 30. Juni 2025 als ausreichend, wenn eine qualitative gute BWA zum 31. Dezember 2024 vorliegt. Qualitative BWA bedeutet vollständig gebuchte Geschäftsvorfälle auch im Hinblick auf die Afa, Forderungen und Verbindlichkeiten einschließlich EWB und PWB sowie die korrekte Buchung der Bestände des Vorratsvermögens zum Geschäftsjahresende. Der Unterschied der „12er-BWA“ zum Jahresabschluss sollte sich bei den vorstehend genannten zeitlichen Aspekten im Wesentlichen noch auf steuerliche Gestaltungen und Berechnung der Steuerrückstellungen beziehen. Wenn der Jahresabschluss im ersten Halbjahr nach Geschäftsjahresende vorliegt, sind die Anforderung an die 12er-BWA nicht ganz so hoch.

Abschlussfrage, die uns Steuerberater und Steuerberaterinnen interessiert: Welche Rolle spielt der Steuerberater im Austausch mit der Bank?

FB: Der Steuerberater ist Sparringspartner, Kommunikator und Experte zugleich. Besonders geschätzt werden gute Erreichbarkeit und offene Kommunikation, zeitnahe Fertigstellung wirtschaftlicher Unterlagen sowie Mitdenken bei steueroptimierten Finanzierungs- und Anlagekonzepten (z. B. Pensionszusagen).

Fazit aus dem Gespräch

Das Kreditrating von KMU hat sich zu einem integralen Bestandteil der Finanzierungsstrategie entwickelt. Entscheidend sind aktuelle Zahlen, nachvollziehbare Planungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Steuerberater und Bank. Wer Transparenz schafft – auch im ESG-Bereich –, verbessert seine Position bei künftigen Finanzierungsentscheidungen spürbar bis hin zur Höhe des Zinses.


II. Fachliche Aspekte des steuerberatenden Berufes für das Kreditrating

Aus dem Interview ist deutlich geworden, wie bedeutsam für unsere Mandanten das Kreditrating im Hinblick auf die Erlangung von Krediten im unternehmerischen Bereich ist. Auch für die Zinshöhe kann das von Bedeutung sein. Aus dem Interview folgt, dass Banken Unternehmen nicht nur nach Jahresabschlusskennzahlen (quantitative oder auch harte Faktoren genannt) beurteilen, sondern sie analysieren Strukturen, Managementqualität und Zukunftsfähigkeit u. v. m. (qualitative bzw. weiche Faktoren). Wir können für unsere Mandanten einen besseren Beratungswert erbringen und zur Unternehmenssicherung beitragen, wenn wir spätestens im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten das Thema Kreditrating bei den Unternehmensmandanten adressieren. Der Vorteil: Mandanten können gezielt auf Bankgespräche vorbereitet werden. Nachfolgend eine Übersicht über die Grundsätze mit Bezug auf die allgemeinen Grundsätze90, also nicht nur bezogen auf Volksbanken10.

Das Kreditrating ist die systematische Beurteilung der Fähigkeit eines Unternehmens, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Unterschieden werden

• interne Ratings (von Banken für eigene Kreditentscheidungen) und

• externe Ratings (z. B. von Agenturen wie Creditreform oder Standard & Poor’s).

Das Kreditrating besteht aus quantitativen („harten“) und qualitativen („weichen“) Faktoren.

a) Quantitative Faktoren11 – harte Faktoren:

Es geht dabei um die Analyse der Zahlenwerke, d. h. Ertragskraft (EBITDA, Cashflow, Rentabilität), Bilanzstruktur (Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquidität), Kapitaldienstfähigkeit (Zins- und Tilgungsdeckung).

b) Qualitative Faktoren12 – weiche Faktoren:

Schwerpunkte sind Unternehmensführung, d. h. Managementqualität, Branchenkenntnis, Nachfolgeregelung, Mitarbeiterstruktur, Abhängigkeiten (z. B. Kunden, Lieferanten), ESG-Aspekte (Umwelt, Soziales, Governance).

c) Kriterien für ein positives Kreditrating

• Nachvollziehbarkeit der Unterlagen,
• solide Eigenkapitalbasis (grundsätzlich branchenüblich, aber Eigenkapitalquote > 20 % gilt als unterer Richtwert),
• nachhaltige Ertragslage (mehrjährig positive Ergebnisse),
• positive Zukunftsprognose gemäß plausiblen Planungsrechnungen,
• Sicherheiten wie Grundstücke, Maschinen, ggf. Bürgschaften,
• Unternehmensführung (Erfahrung, Nachfolge geregelt),
• Kommunikation mit der Bank, d. h. frühzeitige Infos über Risiken, Investitionen, Krisen.

d) Ratingergebnis:

Zusammenfassung quantitativer und qualitativer Faktoren in einer Ratingnote

III. Umsetzung in der Beratung

Ein sehr guter Service für Mandanten und auch zur Verbesserung des Kreditratings ist die überschlägige Ermittlung des Kreditratings im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Seit vielen Jahren bietet z. B. die DATEV dazu ein ausgezeichnetes Instrument. Der Abruf erfolgt direkt im Kanzlei-Rechnungswesen im Menü „Auswertungen” unter „Ratingreport Banken”.

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Der Ratingreport umfasst mehr als 20 Seiten und berücksichtigt sowohl quantitative wie auch qualitative Faktoren. Dabei kann die Auswertung nach unterschiedlichen Banken, z. B. nach dem Sparkassen- und Volksbankenschema erfolgen. Als zusammengefasstes Ergebnis wird z. B. das Sparkassenschema ausgewiesen:

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Auch wenn es sich nicht um ein formales Kreditrating handeln kann, sind doch Anhaltspunkte aus den Ergebnissen für die Beratung verwendbar. Aus Gesprächen mit Sachbearbeitern bei der Bank nach Erstellung dieses überschlägigen Kreditratings hat sich in den meisten Fällen ergeben, dass die jeweilige Bank zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen ist. Es würde unsere Möglichkeiten übersteigen, das Kreditrating der Banken vorwegzunehmen. Es geht mehr darum, mit dem Mandanten zu besprechen, welche Faktoren für ein Kreditrating im Hinblick auf die weichen und harten Faktoren bestimmend sind. Daraus können Folgerungen für unternehmerische Handlungen gezogen werden, die erforderlich sind, um die Unternehmenssituation so zu verbessern, dass auch das Kreditrating in der Folge und damit der Zugang zu zinsgünstigen Krediten besser wird. Die langjährige Nutzung durch den Autor bestätigt, dass Mandanten sehr positiv überrascht sind, wenn diese noch vor Einreichung der Jahresabschlussunterlagen bei der Bank ein institutbezogenes Kreditrating indikativ erhalten. Bedauerlicherweise wird dieses Produkt durch die DATEV zum 31. Dezember 2025 eingestellt, weshalb an dieser Stelle keine tiefere Erläuterung erfolgt. Statt einem Ratingreport wäre es hilfreich, wenn z. B. ein vereinfachtes Kreditrating in die Bilanzpräsentation der DATEV integriert würde. Dafür gibt es aber im Moment keine Hinweise von der DATEV.

Wenn StB trotzdem diese zusätzliche wertvolle Beratungsleistung für den Mandanten erbringen möchten, kann z. B. auf das Produkt „Quick-Rater“ von NWB13 zurückgegriffen werden:

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Im Gegensatz zu den Produkten von der DATEV erfolgt keine automatische Datenübernahme, sodass mehr Zeit erforderlich ist, um das überschlägige Kreditrating durchzuführen. Andererseits kann dieses Produkt des NWB-Verlages auch von Nicht-DATEV-Anwendern genutzt werden, sodass insoweit keine IT-Dienstleisterbindung mehr besteht.

Außer der durch den Autor wahrgenommenen Begeisterung der Mandanten, wenn sie noch vor Einreichung ihrer Unterlagen bei der Bank erfahren, wie die Bank sie voraussichtlich i.R. des Ratings beurteilen wird, ergeben sich aus der Besprechung der unternehmerischen Faktoren (qualitatives Rating) und der Zahlen (quantitatives Rating) nicht nur eine hohe Mandantenzufriedenheit, sondern auch ausgezeichnete Möglichkeiten, wertvolle Dienstleistungen im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung den Mandanten gegenüber zu erbringen. Das Wissen dafür ist bei den meisten Kanzleien auch vorhanden oder kann durch am Markt verfügbare Fortbildungen14 mit überschaubarem Aufwand erreicht werden.

IV. Ergebnis

Zur Tätigkeit sagen Denker und Schwab15:

„Er denkt strategisch, spricht Probleme an, bevor sie entstehen, und zeigt Chancen auf, die über die klassische Steuererklärung hinausgehen.”

„Je nach Sachverhalt bietet der Steuerberater auch seine Expertise auf dem Feld der betriebswirtschaftlichen Beratung, der Finanzierungsberatung, der Krisen- und Sanierungsberatung usw. an”,

ergänzt Schwab und wird von Lüth bestätigt.

Quelle: Leitartikel für Hessische Verbandsnachrichten 3-2025







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Fabian Schück

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Uwe Stengert














1   WP/StB, dhpg Wiesbaden, Vizepräsident des StB-Verbandes Hessen, fachlicher Leiter der Steuerakademie Hessen, Vorsitzender AK BWL beim DStV, Geschäftsführer der dhpg steutax GmbH StBG

2  Fabian Schück, Regionalleiter Mittelstandskunden Wetterau, Volksbank Mittelhessen, Nachhaltigkeitsbeauftragter Firmenkunden

3  Vgl. z. B. KfW vom 04.08.2025 / RES JURA Redaktionsbüro

4  Kapitaldienstfähigkeit

5  Mindestanforderungen an das Risikomanagement: Die Novelle setzt in erster Linie Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) um und integriert neue Aspekte in das Risikomanagement der Kreditinstitute.

6  Europäische Bankenaufsichtsbehörde

7  Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung)

8  VSME steht für Voluntary Sustainability Reporting Standard für nicht börsennotierte KMU. Der freiwillige EU-Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll KMUs helfen, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und -ziele zu dokumentieren und Berichterstattungspflichten leichter zu erfüllen.

9  Nach BASEL II, III. Basel IV in Kraft getreten am 01.01.2025

10  Vgl. dazu ausführlich Presber/Stengert: Kreditrating – Eine Chance für mittelständische Unternehmen, S. 151 ff., Schäffer-Poeschel Verlag, 2002

11  A. a. O. Stengert in Presber/Stengert: S. 151 ff.

12  Stengert in Presber/Stengert a. a. O., S. 106 ff.

13  https://datenbank.nwb.de/Dokument/348384/attachments/Quick_Rater.xls_47719.xls?download=true ODER auf www.nwb.de in das Suchfeld „Quick-Rater“ eingeben.

14  Z. B. Fachberater Controlling und Finanzwirtschaft nach dem Fachberaterkonzept des DStV e. V., das auf den Bereich der mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG konzentriert ist, vgl.: https://www.fachberaterdstv.de/seminar-finder?thema=91517&veranstaltungsart=lehrgang&suche=Suchen.

15  Handelsblatt Steuern vom 21.08.2025 im Gespräch mit StB Werner Denker, dem Präsidenten des DStV, Torsten Lüth, und dem Präsidenten der BStBK, Hartmut Schwab